Schulgeld

Die Evangelische Regelschule Gotha erhebt als freie Schule in Trägerschaft der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland Schulgeld. 

Eine schuljahresbezogene Reduzierung oder ein Erlass kann beantragt werden. Die Details zur Antragstellung sowie die aktuelle Schulgeldordnung lesen Sie auf der Seite unserer Trägerin (hier ).

Bis zur Prüfung des Antrages ist das Schulgeld in voller Höhe zu zahlen.

Hinweis:
Seit dem Kalenderjahr 2019 verzichtet die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland unter Anderem aufgrund ökologischer Gesichtspunkte auf die Versendung von Schulgeldbescheinigungen. Gemäß Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungs­verfahrens ist es bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr erforderlich, nachweisende Belege der Einkommensteuererklärung beizufügen. Darüber hinaus existiert für den Schulträger keinerlei gesetzliche Verpflichtung eine Schulgeldbescheinigung auszustellen. Für den Steuerpflichtigen genügt es, bei seiner Einkommensteuererklärung die Höhe des gezahlten Schulgeldes an entsprechender Stelle im Formblatt „Anlage Kind“ einzutragen. 
In wenigen Einzelfällen bittet das Finanzamt im Rahmen der geltenden Belegvorhaltepflicht um Nachweis, dass das fällige Schulgeld tatsächlich gezahlt wurde. Zu diesem Zweck kann bei Bedarf der Nachweis ganz einfach mit Hilfe der Kontoauszüge sowie einer Kopie des Schulvertrages erbracht werden (Kontoauszug Januar und Dezember bei unveränderter Schulgeldhöhe bzw. zzgl. Auszug Juli und August bei unterjähriger Änderung).
Die Finanzämter in Thüringen sind vom Finanzministerium durch den Erlass an die Thüringer Finanzämter hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen dahingehend informiert worden, dass ein Nachweis mittels Kopien der Kontoauszüge und des Schulvertrages geführt werden kann, aber grundsätzlich keine nachweisende Belege der Einkommensteuererklärung beizufügen sind.
Sollte das Finanzamt trotz dieser Erleichterung für die Steuerpflichtigen eine Bescheinigung verlangen, unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne und stellen die Bescheinigung aus.

 

FRAGEN ZU SCHULGELD, REDUZIERUNGSANTRÄGEN ODER ABBUCHUNGEN

      Lisanne Mühmer

      Sprechzeiten:
      Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
      jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
      14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

      0361 / 78 97 18 23
      schulgeld@schulstiftung-ekm.de

 

BITTE SENDEN SIE DEN AUSGEFÜLLTEN SCHULGELDREDUZIERUNGSANTRAG AN UNSEREN PARTERN, DER FÜR UNS DIE SCHULGELDVERWALTUNG ÜBERNIMMT:

      fks Förster Krehahn:
      Steuerberatungsgesellschaft mdB.
      Marktstraße 28-31
      99084 Erfurt

 

DOKUMENTE: